Gültig für Reisen mit Vertragsschluss ab 01.01.2024 bis 31.12.2024
1. Vorbemerkung
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Sie und Ihre Reisekunden zufrieden zu stellen. Deshalb sorgen wir auch mit unseren Geschäftsbedingungen für Offenheit und Klarheit der rechtlichen Verhältnisse.
Die Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Touristik Partner Service GmbH, Albert-Einstein-Str. 34, 63322 Rödermark – nachfolgend TPS genannt – und dem Reiseveranstalter (Wiederverkäufer von Reiseleistungen) – nachfolgend Vertragspartner genannt – und sind wesentlicher Bestandteil der abgeschlossenen Verträge.
2. Angebot/Auftrag/Bestätigung
2.1 Bei den von TPS erstellten Angeboten/ Katalogen/Prospekten/Flyern etc. handelt es sich um unverbindliche und freibleibende Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). Mit seiner Auftragserteilung bietet der Vertragspartner TPS den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. An dieses Angebot ist der Vertragspartner mindestens 14 Tage gebunden, es sei denn, dass ausdrücklich andere Fristen schriftlich vereinbart wurden. Auftragserteilungen und Änderungen von Auftragserteilungen bedürfen jeweils der Schriftform. Mit Zugang der Auftragsbestätigung durch TPS beim Vertragspartner innerhalb der oben genannten oder gesondert vereinbarten Frist kommt ein wirksamer Vertrag zustande.
2.2 Freiplatzregelung: Der Fahrer erhält generell einen Freiplatz im gebuchten Hotelzimmer (EZ bzw. ½ DZ) unabhängig von der Teilnehmerzahl. Bei Fährüberfahrten gibt es den Freiplatz in der ½ Doppelkabine. 2. Freiplatz im ½ Doppelzimmer bzw. ½ Doppelkabine ab 40 zahlenden Teilnehmern. Für Kreuzfahrten, Yachtcharter und Bus & Cruise®-Kombinationen gelten gesonderte Freiplatzregelungen.
2.3 Für alle Reise-Arrangements in Verbindung ist eine Mindest-Teilnehmerzahl von 18 zahlenden Reisegästen erforderlich. Bei Reisedurchführung mit geringerer Teilnehmerzahl behält sich TPS vor, einen Aufpreis zu berechnen.
2.4 Buchungen in Verbindung mit dem Glacier- und Bernina-Express und in Verbindung mit Nachtfähren: Die Schweizer Bahnen und die Fährgesellschaften bestätigen die frühzeitig durch TPS reservierten Bahnfahrten bzw. Fährüberfahrten in der Regel erst wenige Monate vor dem Reisetermin. Deshalb erfolgt die Bestätigung dieser Reiseleistungen durch TPS unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit. Sollten die Schweizer Bahnen bzw. Fährgesellschaften eine Gruppe nicht bestätigen, bemüht sich TPS um eine Ersatzlösung, die notfalls auch Mehrkosten verursachen kann.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Alle Preisangaben von TPS erfolgen in Euro und verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – als provisionsfreier Nettopreis inklusive jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer für Inlandsleistungen.
3.2 Eine Anzahlung wird nicht erhoben.
3.3 Der Vertragspartner muss bei Vertragsabschluss eine der beiden angebotenen, nachstehend genannten Zahlungsvarianten wählen:
a) Zahlung per Überweisung:
Wird kein unwiderruflicher Abbuchungsauftrag erteilt, erhält der Vertragspartner 20 Tage vor Reiseantritt eine Vorkassen-Rechnung auf Basis der bis zu diesem Zeitpunkt gemeldeten Teilnehmer. Dieser Rechnungsbetrag muss bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt auf dem TPS-Konto gutgeschrieben sein. Der Versand der Unterlagen/Voucher erfolgt erst nach Zahlungseingang. Die Endabrechnung erfolgt nach Beendigung der Reise. Die Inanspruchnahme von Leistungen ohne Vorlage der ausgestellten Voucher ist nicht möglich.
b) Zahlungen per Scheck sind nicht möglich.
c) Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es TPS frei, die Reiseunterlagen per Nachnahme an den Vertragspartner zu übersenden oder den Rücktritt gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen zu erklären. Sollte der Vertragspartner die Annahme einer ihm wegen Nichteinhaltung des Zahlungsziels zugesandten Nachnahmesendung ablehnen, gilt dies als Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag mit den Rechtsfolgen gem. Ziff. 5 dieser Bedingungen.
4. Preisänderung
TPS behält sich vor, ausgeschriebene und/oder bestätigte Preise aus wichtigen Gründen zu ändern, sofern zwischen Bestätigung und Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen. Übersteigt die Preiserhöhung 10 %, so ist der Vertragspartner berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, sofern dieser Rücktritt TPS gegenüber unverzüglich nach Mitteilung der Preisänderung schriftlich erklärt wird. Unabhängig hiervon ist TPS berechtigt, kurzfristige
Preisänderungen aufgrund von Änderungen behördlich festgelegter und/oder genehmigter Hotel-, Beförderungs- oder sonstiger Tarife im Sinne des § 99 Abs. 1, 2 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen. Solche Preisänderungen berechtigen den Vertragspartner nicht zum kostenlosen Rücktritt.
5. Rücktritt durch den Vertragspartner
5.1 Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen gilt nicht als Kündigung/Rücktritt. Die Nichtannahme der ihm nach Nichteinhaltung des Zahlungsziels per Nachnahme übersandten Reiseunterlagen gilt als Kündigung/Rücktritt des Vertragspartners.
5.2 Bei Kündigung/Rücktritt durch den Vertragspartner verliert TPS seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
a) Vollstornos:
aa) Sollte der Vertragspartner trotz ordnungsgemäßer Vermarktung der Reise mit rechtzeitiger und professioneller Bewerbung die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, so ist ein kostenfreier Rücktritt des Vertragspartners in der Regel bis 30 Tage, bei Reisen in Verbindung mit Nachtfähren und zu einigen ausgewählten Zielen 45 Tage vor Reiseantritt möglich. Verlängerte Stornofristen werden im TPS-Angebot gesondert ausgewiesen. Die konkreten Termine werden im TPS-Angebot gesondert ausgewiesen. Über absehbare Erfolglosigkeit (unvorhergesehene schlechte Buchungszahlen) ist TPS rechtzeitig zu informieren.
ab) Hat der Vertragspartner fahrlässig oder vorsätzlich versäumt, die georderte Reise ordnungsgemäß auszuschreiben und zu vermarkten, so ist er auch bei Rücktritt innerhalb der kostenlosen Stornofrist zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Auftragswertes an TPS verpflichtet. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
ac) Tritt der Vertragspartner später zurück, so ist TPS berechtigt, folgende Rücktrittskosten zu verlangen:
Ab kostenpflichtiger Stonrofrist bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Auftragswertes
21. – 15. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Auftragswertes
14. – 8 . Tag vor Reisebeginn: 70 % des Auftragswertes
7. Tag bis spätestens 17:00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 90 % des Auftragswertes
nach 17.00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 100 % des Auftragswertes
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
ad) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei TPS. Rücktrittserklärungen, die bei TPS nach 17.00 Uhr eingehen, gelten als am darauffolgenden Arbeitstag eingegangen.
b) Teilstornos:
ba) Busreiseziele:
Eine kostenfreie Einzelstornierung ist bis zum 8. Tag vor Reiseantritt möglich. Diese Regelung gilt bis max. 3 Zimmer nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist. Ab dem 4. Zimmer greift die Regelung für Vollstornos. Bei Teilstorno eines Busreiseziels nach dem 8. Tag vor Reiseantritt ist TPS berechtigt, folgende Rücktrittskosten zu verlangen:
Ab dem 7. Tag vor Reisebeginn bis 17.00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 60 % des Auftragswertes.
Nach 17.00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 100 % des Auftragswertes.
bb) Reiseziele mit Bahn-Kombinationen oder Eintrittskarten für Veranstaltungen:
Verbindlich reservierte Eintrittskarten/Bahnfahrkarten etc. werden im Storno fall voll berechnet, sofern sie nicht weiterverkauft werden können. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
bc) Reiseziele mit Fährüberfahrten und an Weihnachten/Silvester:
Eine kostenfreie Einzelstornierung von Reisezielen mit Fährüberfahrten und bei Eichnachts-/Silvesterreisen ist bis zum 16. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei einer späteren Einzelstornierung ist TPS berechtigt, folgende Rücktrittskosten zu verlangen:
15. – 8. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Auftragswertes.
Ab dem 7. Tag bis spätestens 17:00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 90 % des Auftragswertes.
Nach 17.00 Uhr am letzten Werktag vor Reisebeginn: 100 % des Auftragswertes.
Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
bd) Bus & Cruise / Kreuzfahrten:
Für die Bus & Cruise-Kombinationen und Kreuzfahrten-Programme gelten zusätzliche Vereinbarungen, geänderte Freiplatz-Regelungen und die Stornobedingungen der jeweiligen Reedereien, die vor Auftragserteilung ausgehändigt werden.
6. Kündigung durch TPS
TPS hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält, oder wenn er sich mit fälligen Zahlungen aus weiteren zwischen TPS und dem Vertragspartner geschlossenen Verträgen in Verzug befindet. Bei einem Rücktritt von TPS aus einem der vorgenannten Gründe richten sich die Entschädigungsansprüche von TPS nach Ziffer 5.2 a dieser Bedingungen.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder grundlegende politische Veränderungen erheblich erschwert oder beeinträchtigt wird.
c) bis zu 3 Wochen vor Leistungsbeginn, wenn die Pflicht, die Leistung zu erbringen für TPS nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die vereinbarten Leistungen, bedeuten würde, es sei denn, dass TPS die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Kündigt TPS aus einem der Gründe unter b) oder c), so werden dem Vertragspartner bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. In diesem Fall werden weitergehende Ansprüche des Vertragspartners ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Pflichten von TPS, Haftung/Gewährleistung
TPS verpflichtet sich, im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns, die Rechte und Interessen des Vertragspartners bei der Vorbereitung und bei der Durchführung der Reise zu wahren. TPS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Ausschreibung, eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Die Leistungsbeschreibungen richten sich nach den jeweils landestypischen Verhältnissen des Ziellandes und -ortes. Die vereinbarten Leistungen durch TPS sind auch dann ordnungsgemäß erbracht, wenn ein namentlich bestätigtes Hotel nicht zur Verfügung steht und deshalb eine Änderung innerhalb einer gleichwertigen Kategorie vorgenommen wird. Können aus gleichen Gründen bestätigte Zusatzleistungen (Sportveranstaltungen, Betriebsbesichtigungen, Bahnfahrten, Theater- und Konzertaufführungen etc.) nicht erbracht werden, so besteht nur ein Anspruch auf Rückerstattung des für die Zusatzleistung gezahlten Preises, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Eine Haftung von TPS für ungesetzliche und/oder unerlaubte Handlungen der Leistungsträger wird ausgeschlossen.
7.1 Voraussetzung für jegliche Ansprüche TPS gegenüber ist, dass der Vertragspartner innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom vereinbarten Leistungsende (Ausschlussfrist) seine Ansprüche TPS gegenüber schriftlich geltend gemacht hat. Auch bei Einhaltung dieser Ausschlussfrist verjähren sämtliche Ansprüche, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegenüber TPS zustehen, nach Ablauf von 6 Monaten nach dem vereinbarten Leistungsende.
7.2 Soweit TPS haftet, kann nur ein Anspruch auf anteilige Minderung des Arrangementpreises geltend gemacht werden; die Haftung von TPS ist in jedem Fall auf die Höhe des Arrangementpreises beschränkt.
8. Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner übernimmt im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht die Verpflichtung, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich TPS zur Kenntnis zu bringen. Gleichfalls hat er die Beanstandungen beim Leistungsträger vorzubringen. Der Leistungsträger ist jedoch nicht berechtigt, im Namen von TPS irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Der Vertragspartner ist gegenüber TPS für die vollständige, richtige und rechtzeitige Ausfüllung und Zusendung der Visa-Anträge und für die Beachtung aller Pass-, Zoll-, Devisen-, Ausweis-, Melde-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung derartiger Bestimmungen verpflichtet sich der Vertragspartner, TPS alle hierdurch entstehenden Nachteile oder Schäden zu ersetzen. Ist ausnahmsweise die Beschaffung von Visa-, Zolldokumenten u. a. als von TPS zu erbringende Leistung vereinbart worden, wird eine Haftung für Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass Visa-Anträge, Zolldokumente u. a. von den zuständigen Behörden/Stellen nicht vollständig, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht bearbeitet werden oder die beantragten Dokumente nicht erstellt/ausgestellt werden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Schäden/Folgeschäden, die aus der unvollständigen, nicht ordnungsgemäßen oder nicht fristgerechten Beförderung/Zustellung der Anträge/Dokumente durch den damit beauftragten Beförderer entstehen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Zustandekommen oder der Durchführung des Vertrags ist Langen bzw. Offenbach.
10. Schlussbemerkungen
Alle Angaben in Angeboten, Katalogen, Prospekten etc. beziehen sich auf den Stand der Drucklegung. Evtl. Schreib-, Druck- und Rechenfehler werden in der individuellen Auftragsbestätigung korrigiert. Die Berichtigung offensichtlicher Druck- oder Rechenfehler auch nach diesem Zeitpunkt bleibt vorbehalten.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, sondern die unwirksame Einzelbestimmung ist gegebenenfalls durch gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.
Touristik Partner Service GmbH
Albert-Einstein-Straße 34
63322 Rödermark
Tel.: 06074/6982738, Fax: 06074/6982743
E-Mail: team@tps-gmbh.eu
www.touristik-partner-service.de
Geschäftsführer: Eric Scholtis